Damit wir mit dem von uns erworbene Grundstück auch in das Grundbuch eingetragen werden, musste ein Notar beauftragt werden.
Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Daher machen sie auch eine großen Teil der Kaufnebenkosten aus. Um den Notartermin beim Grundstückskauf muss sich in der Regel der Käufer kümmern. Also haben wir uns auf die Suche gemacht und sind im Internet schnell fündig geworden.
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