Beim Grundstückskauf gibt es zwei Varianten: zum einen unbebaute Grundstücke mit evtl. einigen Bäumen oder bereits bebaute Grundstücke. Letzteres war bei uns der Fall. Auf unserem Grundstück befand sich beim Kauf ein älterer Bungalow mit angrenzender Werkstatt. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass der Abriss durch den Grundstückskäufer (uns) erfolgt. Da sich der Bungalow und die Werkstatt im Baufeld befanden, mussten wir das Haus abreißen, inklusive Werkstatt. Des Weiteren befindet sich auf dem Grundstück noch ein extern begehbarer Keller. Diesen wollen wir aber stehen lassen und später renovieren.
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